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BfS: „Den Zufall können wir ausschließen“

(Sa., 22-10-2011/SW) Acht lange Verhandlungstage liegen jetzt hinter dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Antragstellerin, dem Landesumweltministerium Sachsen-Anhalt als Genehmigungsbehörde und den EinwenderInnen gegen das Vorhaben des BfS und ihren Sachbeiständen. Die Gesichter zeigen schon mal Ermüdungserscheinungen und so manch genervter Seufzer entweicht, wenn zum wiederholten Mal die Finger in die wunden Stellen des Stilllegungsplans gelegt werden. Knackpunkte der vergangenen Woche waren u.a. die fehlenden sog. „Vorhabensalternativen“ - Warum wird alleinig über die Beton-Verfüllung aber nie über eine Rückholung des radioaktiven Inventars oder zumindest über eine Auslagerung von Teilen des Inventars wie der hochaktiven oder auch der mittelaktiven Abfälle nachgedacht? In der Asse geht das doch auch...

Wieso sollen auslagerfähige und ohne Genehmigung eingebrachte und umgelagerte (zum Teil hochaktive) Abfälle im ERAM verbleiben? Will man hier ein illegales Atommülllager nachträglich unter den Schutz des Gesetzbuches stellen?  Das BfS versichert kühn, alles sei sicher ... schließlich habe man zahlreiche Laborversuche und Modellrechnungen veranstaltet, um alle Restrisiken auszuschließen. Dass aber Computermodelle und Reagenzgläser die Wirklichkeit nicht abbilden können, haben in der vergangenen Woche schon zahlreiche -auch wissenschaftlich sehr fundierte - Einwendungen kritisiert.

So stand am Samstag die Belastbarkeit des sog, „Langzeitsicherheitsnachweises“ als Dreh- und Angelpunkt des Vorhabens im Zentrum der Erörterung. Die Liste der dazu eingegangen Einwendungen war so lang, dass sich der gesamte Verhandlungstag mit dem Thema beschäftigte. Ob er von der Genehmigungsbehörde akzeptiert wird?

Am 25.10. geht’s ab 10:00 Uhr weiter, mit Punkt 6.3.1 des Ablaufplans „Verfüllmaßnahmen“. Detaillierte Informationen zum Erörterungstermin, den anstehenden Themen und eine Zusammenfassung der dazu vorliegenden Einwendungen gibt es auf der Infoseite des Umweltministerum Sachsen-Anhalt (Genehmigungsbehörde).

Alle EinwenderInnen aber auch interessierte Gäste sind herzlich eingeladen, dem Erörterungstermin in Oschersleben beizuwohnen.