Tafel 4 - Gefährliche Schienentransporte

Durch eine atomrechtliche Weisung des damaligen Bundesumweltministers Klaus Töpfer wurde verhindert, dass die Atommüll-Transporte zu Schacht KONRAD Teil des Planfeststellungsverfahrens wurden. Die Gefahren, die mit der Anlage verbunden sind, durften nur ab dem Werkstor betrachtet werden obwohl es durch die Anlage zwangsweise zu einer bedeutenden Häufung solcher Gefahrgut-Transporte auf Straße und Schiene in der engeren Region kommen würde.

Die Stadt Salzgitter hat 2012 das Gutachterbüro INTAC Hannover beauftragt, die Aussagen der Transportstudie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit zur Sicherheit der Atommüll-Transporte zu bewerten: INTAC - Fachliche Bewertung der Transportstudie KONRAD 2010 von der GRS (Version auf archive.org). Die INTAC bemängelt folgende vier Kernpunkte: Es werden weder realistische radiologische Bedingungen, noch der schlimmste anzunehmende Fall berücksichtigt - nur Mittelwerte. Die mögliche Strahlenbelastung für die Bevölkerung werde falsch eingeschätzt, beim Transport würden Grenzwerte für die Strahlenbelastung angeblich deutlich unterschritten.

Die Stadt Salzgitter hat daraufhin in einer Resolution (Version auf archive.org) von Oberbürgermeister und Rat der Stadt das Bundesumweltministerium aufgefordert, die Gefahren durch die Transporte zu KONRAD neu zu bewerten und dabei die Kritik der INTAC zu berücksichtigen. Dieser Resolution haben sich inzwischen die Städte Wolfenbüttel und Braunschweig angeschlossen.

Tafel 4 - Atommüll Lehrpfad - Gefährliche Schienentransporte (pdf)