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Strategische Umweltprüfung für KONRAD-Erweiterungpläne

(Mi., 21.01.15/US) Die Auseinandersetzung um die Inbetriebnahme von Schacht KONRAD ist so offen wie schon lange nicht mehr. Ende letzten  Jahres gab das Bundesumweltministerium zu, dass es mehr und ganz anderen Müll in KONRAD einlagern will als die Genehmigung zulässt. Obwohl die Entscheidungen über diesen Müll erst nach Inbetriebnahme von Schacht KONRAD getroffen werden sollen, werden in diesem Jahr erste Pflöcke eingerammt, die unser Handeln erfordern.

Anlass zu den Ankündigungen des Bundesumweltministeriums ist die Erstellung des „Nationalen Entsorgungsprogramms“. Nach Richtlinie 2011/70/EURATOM ist die Bundesrepublik – ebenso wie alle anderen EU-Mitgliedstaaten – verpflichtet, bis zum 23. August 2015 ein Programm vorzulegen, wie Brennelemente und andere Arten radioaktiver Abfälle „entsorgt“ werden sollen. In Zusammenhang mit diesem Programm gibt nun das Bundesumweltministerium erstmals zu, dass, selbst bei einer Inbetriebnahme von Schacht KONRAD, dieser niemals ausreichen würde, die in Deutschland anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aufzunehmen. Von einer Verdoppelung der Menge und einer drastischen Ausweitung des Radionuklidinventars ist die Rede.

Nun wird in dem Programm zwar darauf verwiesen, dass die Einlagerung der zusätzlichen  radioaktiven Abfälle in Schacht KONRAD „nach dessen Inbetriebnahme geprüft werden“ solle, allerdings soll zu dem Programm selbst bereits in diesem Jahr eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt werden. Bestandteil dieser Umweltprüfung ist auch die Option KONRAD. Bei einer strategischen Umweltprüfung müssen die Pläne öffentlich ausgelegt und den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu Einwendungen gegeben werden.

Die Region hat auf die Pläne der Regierung klar und deutlich mit einer breiten Ablehnung reagiert. In diesem Sinne sind wir weiter im Gespräch, wie wir als Region gemeinsam im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung agieren können. Es ist also nicht auszuschließen, dass wir in absehbarer Zeit eine Einwendungskampagne durchführen müssen. Wobei das Nationale Entsorgungsprogramm natürlich mehr umfasst als die Erweiterung von KONRAD.