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Konrad Presse

Betrug!

(Di., 18.11.14/KONPress) Wie die Süddeutsche Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe aufdeckt, will die Bun­desre­gierung deutlich mehr und anderen Atommüll in Schacht KONRAD in Salzgitter einlagern, als beantragt und ge­nehmigt. Dazu will sie sich eines durch­sichtigen Taschenspielertricks bedienen: Die Erweiterung soll erst nach der Inbetriebnahme „geprüft“ werden. Denn sobald KONRAD in Betrieb ist, geht die Zuständigkeit für weitere Genehmigungen auf das neue Bundesamt für kerntechnische Entsorgung über, das direkt dem Bundesumweltministerium untersteht. Und so kann man die restriktive wasserrechtliche Erlaubnis für KONRAD im Handstreich aufheben. Schließlich ist diese sowohl den Atomkonzernen als auch den staatlichen Kernforschungseinrichtun­gen in Jülich und Karlsruhe schon längst ein Dorn im Auge.

„Was sich hier abzeichnet, ist ein großangelegter Betrug an den Menschen in und um Salzgitter und eine Ohrfeige für die niedersächsische Genehmigungsbehörde“, erklärt Ludwig Wasmus für die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD. „Ist das die vielbeschworene Offenheit und Transparenz bei der Endlagersuche ? Wenn die Bun­desregierung mehr und anderen Müll in KONRAD lagern will, dann soll sie die Karten auf den Tisch legen und die Erweiterung jetzt beantragen.“

Im Wort stehe jetzt auch die Niedersächsische Landesregierung, so Wasmus weiter, die eine Über­prüfung, ob das KONRAD-Projekt noch dem Stand von Wissenschaft und Technik ent­spricht in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben hat. Auch die GRÜNE Bundesdelegiertenkonferenz wird am Wochen­en­de in Hamburg erstmals seit Jahren eine kritische Revision der KONRAD-Pläne ernsthaft disku­tieren.

Hintergrund:

  • 1975 wurde das alte Eisenerzbergwerk Schacht KONRAD in Salzgitter als Endlager auserkoren und sollte ursprünglich 1986 in Betrieb gehen. 39 Jahre später, nach 20 Jahren Planfeststellungsverfahren, 289.387 Einwendungen (1991) sind die Pläne, Annahmen, Modelle und Berechnungen 2014 hoffnungs­los veraltet, eine tatsächliche Inbetriebnahme nicht in Sicht.
  • Anders als bei dem jetzt neu zu suchenden Standort sollen beim schon genehmigten KONRAD-Projekt keine Konsequenzen aus den Erfahrungen mit ASSE II gezogen werden: Keine Rede von Rückhol­barkeit und Bergbarkeit.
  • Die Menge der einzulagernden Stoffe wird nicht durch die Kapazität des Erzlagers begrenzt, sondern durch den Langzeitsicherheitsnachweis. Während das Lager-Volumen nahezu beliebig erweitert werden könnte, bedürfte eine Veränderung der Zusammensetzung des Mülls eines neuen Langzeitsicherheits­nachweises, mithin eines neuen Planfeststellungsverfahrens.


Rückfragen:
Ludwig Wasmus  05341 - 63123