24 gute Gründe

Der Verein Atomfreies 3-Ländereck e.V. hat im Rahmen einer adventlichen Kalenderaktion GUTE GRÜNDE gegen das Bereitstellungslager Würgassen aufgelistet:

1.) ES WURDE UNS EINE GRÜNE WIESE VERSPROCHEN!

2.) WÜRGASSEN IST 132 km ENTFERNT VON SCHACHT KONRAD
Das sind gerechnet auf 30 Jahre Betriebszeit rund 73,5 Millionen unsinnige Transportkilometer.

3.) MANGELHAFTE STRAßENANBINDUNG
Größter „Autobahnring“ Deutschlands mit maximaler Entfernung zu jedem Autobahnanschluss.

4.) EINGLEISIGE BAHNSTRECKE
... und 500 Millionen € um das zu ändern.

5.) KEIN AKTIVER GLEISANSCHLUSS
Fehlerhaftes Scoring führt zur Erstplatzierung von Würgassen in der Bewertung der Standorte

6.) NACHTEILE FÜR DIE LOKALE WIRTSCHAFT
Geschäftsleitung des Carolinum wendet sich mit Sorgen um Arbeitsplätze und Beeinträchtigung
des Klinikkonzepts an den Verein und die Politik

7.) HOCHWASSERGEBIET
Laut Hochwasseraktionsplan Weser NRW überflutet das  „hundertjährliche Ereignis“ den gesamten
rechten Weserbogen incl. Kraftwerksgelände bis zur Landesgrenze.

8.) KEIN NACHWEIS DER NOTWENDIGKEIT EINES ZBL!
Laut Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ist
„ … ein Zentrales Logistikzentrum .... keine notwendige Bedingung für den Betrieb des Endlagers Konrad“

9.) UNDEMOKRATISCHES AUSWAHLVERFAHREN
Klaus Töpfer (nationales Begleitgremium, 11.05.2020): „Die Art und Weise, wie man entschieden hat, das alte Kernkraftwerk Würgassen zum Zwischenlager zu machen, ist geradezu ein Modellbeispiel, wie man sowas ohne jedes politische Fingerspitzengefühl macht.“

10.) MANGELHAFTE DOKUMENTATION ATOMARER GEBINDE
Laut ESK gibt es erhebliche Mängel bei Dokumentation und Datenabgleich. Eine Bewertung der Zwischenlagersituation sei aufgrund fehlender Angaben nicht möglich. Die Versäumnisse der Betreiber der Zwischenlager sollen durch das „Atomtetris Würgassen“ geheilt werden.

11.) GESETZLICHE VORGABE: MINIMERUNG/ WIRTSCHAFLICHKEIT
Das Gesetz zur Neuordnung der  kerntechnischen Entsorgung fordert, „Wirtschaftlichkeit“ als Grundvoraus-
setzung für ein Eingangslager für Schacht Konrad. Das steht allein durch Millionen zusätzlicher Transportkilometer über Jahrzente sowie immense Baukosten in Frage.

12.) WOHNBEBAUUNG <300 m ABSTAND
Eines der selbstgestellten Ausschlusskriterien beim Auswahlverfahren für das ZBL war der Abstand der Wohnbebauung, die mehr als 300 m betragen sollte.  ätte die BGZ Ihre Anforderungen ernst genommen, hätte der Standort gar nicht in Betracht gezogen werden dürfen. 

13.) STANDORTMANGEL TIEFFLUGZONE
Die ausgewiesene Tiefflugzone umschließt fast das Gelände, Abstand ist praktisch nicht gegeben: Im Unterschallflug legt ein Kampfflugzeug ca. 450 Meter pro Sekunde, im Überschallflug bis zu 700 Meter / Sekunde zurück.

14.) STANDORTMANGEL GEOLOGIE
Das geplante Bauvorhaben ist unabdingbar der Geotechnischen Kategorie III zuzuordnen, die zwingend umfangreiche Baugrunduntersuchungen bis in ALLE potentiell betroffene Schichten und Tiefen erfordert.

15.) EWIGES ZWISCHENLAGERSTATT ZBL?
Schacht Konrad ist überbucht: Das genehmigte Einlagerungsvolumen, Grenzwerte für Wärmeentwicklung und Radioaktivität reichen nicht aus.  Daher soll die Kapazität maximal ausgereizt werden. Die „Problemnuklide“ sollen aber mit ungewissem Ausgang in Würgassen gelagert werden.  Was passiert wenn Schacht Konrad voll ist?

16.) MANGELHAFTES SCORING
Die Standortauswahl wird im Scoring der BGZ aus unklaren Gründen an nur 2 Kriterien festgemacht:
1.)  Abstand zum aktiven Gleisanschluss
2.)  Abstand Straßenkilometer zu KonradBei einem Projekt von derartiger Tragweite ein mangelhaftes und willkürliches Auswahlverfahren mit fragwürdiger Datenbasis.

17.) GUTACHTEN BESCHEINIGT EHLERHAFTE PLANUNG
RA Siegfried de Witt - Potsdam
apl. Prof. Dr.-Ing. Karsten Runge – OECOS GmbH:
„Bei der Planung des zentralen Bereitstellungslagers mit der Entscheidung, es am Standort Würgassen zu errichten wurden ..... sogar rechtswidrige Fehler gemacht.“

18.) NACHHALTIGER TOURISMUS LEIDET
Der Standort liegt inmitten des Kulturlandkreises Höxter, dem deutschen Märchenwald, dem Weserbergland und Solling, wo Touristen vor allem Ruhe und Erholung suchen und die Schönheit der Natur genießen möchten.

19.) BELASTBARE BAHNINFRASTURKTUR NICHT GEGEBEN
Die Strecke Altenbeken-Göttingen weist 17 Brückenabschnitte auf, die sich nur im Erhaltungsgrad „ZK3 „Erneuerungsmaßnahmen sind zu prüfen“ befinden. Sämtliche Brückenbauwerke stammen aus den Aktivierungsjahren 1878 - 1919, das neueste von 1931!

20.) GUTACHTEN BESCHEINIGT: VERHEERENDE ÖKOBILANZ
... wegen Millionen unnötiger Transportkilometer.

21.) RADIOAKTIVÄT WIRD POTENTIELL FREIGESETZT
Überschreitungen der Garantiewerte für das Endlager Konrad machen zur Einhaltung der Unterkritikalität eine Umkonditionierung der Abfallgebinde nötig. Nachkonditionierungsmaßnahmen sowie vorgeschriebenen Prüfungen (Druckentlastung, Restfeuchteprüfung) bergen die Gefahr des Austritts atomarer Strahlung.

22.) LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIET
Der Standort des geplanten ZBL grenzt unmittelbar an eine Landschaftsschutzgebiet und ist aktuell nur wenige Meter von einem derzeit schon bestehenden Naturschutzgebiet (FFH) entfernt. Die Verkehrsführung über die B83 verläuft entlang bzw. durch das FFH-Gebiet. Die Weseraue hat für den landesweiten Biotop verbund eine große Bedeutung (“Lake“).

23.) BUNDESZWISCHEN LAGER ANSTATT EINGANGSLAGER
Ein entfernt liegendes Bereitstellungslager wie in Würgassen kann nicht mehr als Eingangslager für Schacht Konrad angesehen werden. Es hat sich verselbständigt. Die Dimension des Gebäudes wird damit begründet, dass Abfälle für 3 Jahre dort eingelagert werden sollen. Damit wird deutlich, dass eine neue Funktion begründet wird: Ein Bundes-Zwischenlager. Dafür besteht jedoch kein Bedarf.

24.) GIGANTISCHE KAPAZITÄT 600.000m³ WIRD NICHT BEGRÜNDET
Bei der Standortsuche muss auch die Größe der Anlage überprüft werden. Wenn eine Pufferzeit von achtzehn Monaten erreicht werden soll, ist nicht nachvollziehbar, warum das Bereitstellungslager Platz für drei Jahre bieten soll!