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30 Jahre AKW Grohnde – kein Grund zu feiern

(Di., 03-02-15/UT) Am 1. Februar 1985 nahm das Atomkraftwerk Grohnde seinen kommerziellen Betrieb auf. Sieben Jahre darf es – so E.on will – noch weiterlaufen. Dabei machte die Revision im letzten Frühjahr nur zu deutlich, dass dieser Meiler, der von Beginn an erhebliche Materialmängel aufzuweisen hatte und während seiner Laufzeit eine stattliche Zahl von Störfällen ansammelte, jetzt nachweislich zum alten Eisen gehört.

Wochenlang musste das AKW vom Netz genommen werden, weil zufällig bei der Revision der Totalschaden eines Generators entdeckt wurde, außerdem gebrochene Federn an Brennelementen, undichte Ventile und Rohre – alles in allem begründete Zweifel an der Sicherheit dieses Reaktors aufkommen ließen. Dessen ungeachtet wurde dieser „zusammengeflickte Oldmeiler“ wieder hochgefahren. Eine Klage gegen den AKW-Betreiber wegen nicht berücksichtigter Gefahren ist in Vorbereitung.

Und es gibt einen weiteren Grund für eine sofortige Stilllegung. Im sogenannten „Brunsbüttel-Urteil“ entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass das Castor-Zwischenlager am stillgelegten AKW Brunsbüttel nicht ausreichend gegen Terrorangriffe und Flugzeugabstürze gesichert sei. Seine Genehmigung wurde unwirksam; die Castoren dort nur vorläufig noch geduldet.  Wenn dieses Urteil Schule macht und das wird es, dann wird das nahezu baugleiche Zwischenlager in Grohnde bald ebenso ohne Genehmigung dastehen und das AKW Grohnde ohne Entsorgungsnachweis.

Dann allerdings, wenn das marode Atomkraftwerk Grohnde wegen des fehlenden Entsorgungsnachweises sofort abgeschaltet werden müsste, gäbe es einen guten Grund zu feiern.